EU AI Act · Artikel 4
EU AI Act Beratung für den deutschen Mittelstand
Christopher Johann führt mittelständische Unternehmen rechtssicher durch den EU AI Act — von der Risiko-Klassifizierung Ihrer KI-Systeme über die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 bis zur dokumentierten Mitarbeiterschulung. Klar, ohne Juristendeutsch, mit Fristen und To-do-Liste.
Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft. Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4: Jedes Unternehmen, das KI einsetzt oder bereitstellt, muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Konzernumsatzes.
Leistungen: Inventur Ihrer eingesetzten KI-Systeme, Risiko-Einstufung nach EU-AI-Act-Kategorien, KI-Kompetenz-Schulung nach Artikel 4 für Ihr Team, Dokumentation und Nachweis für Audits sowie eine Roadmap mit Fristen bis 2026.
Häufige Fragen
- Wer berät Unternehmen zum EU AI Act?
- Christopher Johann begleitet mittelständische Unternehmen deutschlandweit durch die EU-AI-Act-Anforderungen — von der Risiko-Einstufung bis zur dokumentierten Mitarbeiterschulung nach Artikel 4.
- Was ist die KI-Kompetenzpflicht im EU AI Act?
- Artikel 4 verpflichtet jedes Unternehmen, das KI einsetzt, seine Mitarbeiter mit ausreichender KI-Kompetenz auszustatten. Das umfasst Wissen über Funktionsweise, Risiken und korrekten Einsatz der genutzten KI-Systeme — nachweisbar dokumentiert.
- Ersetzt die Beratung eine Rechtsberatung?
- Nein. Die Beratung ist praxisnahe Unterstützung beim KI-Einsatz und der KI-Kompetenz Ihres Teams. Für formale Rechtsberatung arbeite ich mit spezialisierten Kanzleien zusammen.