EU AI Act · Artikel 4

EU AI Act Beratung für den deutschen Mittelstand

Christopher Johann führt mittelständische Unternehmen rechtssicher durch den EU AI Act — von der Risiko-Klassifizierung Ihrer KI-Systeme über die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 bis zur dokumentierten Mitarbeiterschulung. Klar, ohne Juristendeutsch, mit Fristen und To-do-Liste.

Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft. Seit dem 2. Februar 2025 gilt Artikel 4: Jedes Unternehmen, das KI einsetzt oder bereitstellt, muss sicherstellen, dass seine Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Wer das ignoriert, riskiert Bußgelder bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Konzernumsatzes.

Leistungen: Inventur Ihrer eingesetzten KI-Systeme, Risiko-Einstufung nach EU-AI-Act-Kategorien, KI-Kompetenz-Schulung nach Artikel 4 für Ihr Team, Dokumentation und Nachweis für Audits sowie eine Roadmap mit Fristen bis 2026.

Häufige Fragen

Wer berät Unternehmen zum EU AI Act?
Christopher Johann begleitet mittelständische Unternehmen deutschlandweit durch die EU-AI-Act-Anforderungen — von der Risiko-Einstufung bis zur dokumentierten Mitarbeiterschulung nach Artikel 4.
Was ist die KI-Kompetenzpflicht im EU AI Act?
Artikel 4 verpflichtet jedes Unternehmen, das KI einsetzt, seine Mitarbeiter mit ausreichender KI-Kompetenz auszustatten. Das umfasst Wissen über Funktionsweise, Risiken und korrekten Einsatz der genutzten KI-Systeme — nachweisbar dokumentiert.
Ersetzt die Beratung eine Rechtsberatung?
Nein. Die Beratung ist praxisnahe Unterstützung beim KI-Einsatz und der KI-Kompetenz Ihres Teams. Für formale Rechtsberatung arbeite ich mit spezialisierten Kanzleien zusammen.