Verordnung (EU) 2024/1689 · Artikel 4
Artikel 4 EU AI Act: Wer muss geschult werden und was gilt als ausreichende KI-Kompetenz?
Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025 für jedes Unternehmen jeder Größe, das KI beruflich einsetzt. Der erforderliche Umfang richtet sich nach Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext.
Artikel 4 verlangt von Anbietern und Betreibern, Maßnahmen zu ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Ausdrücklich zu berücksichtigen sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung sowie der Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden, und die Personengruppen, bei denen sie eingesetzt werden.
Aus diesem Satz ergeben sich drei operative Aufgaben: Sie müssen wissen, welche KI-Systeme im Haus sind. Sie müssen wissen, wer damit arbeitet. Und Sie müssen begründen können, warum das Kompetenzniveau dieser Personen zum jeweiligen Einsatz passt. Alles andere — Formate, Dauer, Anbieter — ist unternehmerische Entscheidung.
Nicht alle im gleichen Umfang, aber alle, die mit KI arbeiten. Eine Sachbearbeiterin, die KI-Zusammenfassungen freigibt, braucht anderes Wissen als eine Entwicklerin, die ein Modell in ein Produkt einbindet. Eine Geschäftsführerin braucht Entscheidungswissen, keine Prompt-Übung.
Bewährt hat sich eine Einteilung in drei bis vier Rollenprofile. Wer diese Zuordnung dokumentiert, hat den schwierigsten Teil der Compliance erledigt, weil sie zeigt, dass die Kompetenzfrage differenziert beantwortet wurde und nicht pauschal.
Die Verordnung definiert kein Curriculum. In der Praxis tragen vier Bausteine: ein Grundverständnis generativer KI, konkretes Wissen über die im Haus eingesetzten Systeme, ein belastbares Risiko- und Verantwortungsbewusstsein und regulatorisches Basiswissen zur Verordnung selbst.
Entscheidend ist der Bezug zur Realität des Unternehmens. Eine allgemeine Online-Schulung über Künstliche Intelligenz erfüllt den Zweck schlechter als zwei Tage, in denen mit den tatsächlich genutzten Tools an tatsächlichen Aufgaben gearbeitet wird. Wenn ein Prüfer fragt, warum diese Schulung für diesen Einsatzkontext passend war, muss die Antwort mehr sein als eine Themenliste.
Ein verbreitetes Missverständnis: Weil ein Unternehmen keine Hochrisiko-KI betreibt, hält es sich für nicht betroffen. Die Risikoklassifizierung der Verordnung entscheidet über technische Pflichten wie Konformitätsbewertung, Protokollierung und Risikomanagement. Artikel 4 hängt daran nicht.
Die KI-Kompetenzpflicht ist eine Querschnittspflicht. Sie greift, sobald KI im beruflichen Kontext genutzt wird — auch bei niedrigem Risiko. Deshalb ist sie die einzige Pflicht des EU AI Act, die praktisch jedes Unternehmen in Deutschland betrifft.
Der Weg von null zu einem belastbaren Stand ist kurz, wenn die Reihenfolge stimmt. Die häufigste Fehlreihenfolge ist, eine Schulung zu buchen, bevor bekannt ist, welche Systeme überhaupt genutzt werden.
Sobald KI-Systeme Arbeitsverhalten oder Leistung berühren, ist die Mitbestimmung nach Betriebsverfassungsgesetz betroffen. Praktisch heißt das: Eine KI-Richtlinie, die mit dem Betriebsrat abgestimmt ist, ist nicht nur arbeitsrechtlich klüger, sie ist auch der bessere Compliance-Nachweis, weil sie zeigt, dass die Nutzung geregelt und nicht geduldet ist.
Der Zusammenhang zu Artikel 4 ist direkt: Eine Richtlinie beschreibt erlaubte Nutzung, die Schulung vermittelt sie, die Dokumentation belegt beides. Details dazu stehen auf der Seite zu Betriebsrat und KI-Richtlinie.
Das zweitägige Seminar Zündstoff ist so gebaut, dass es beide Ziele gleichzeitig erreicht: Das Team wird produktiv mit KI, und die Kompetenzpflicht nach Artikel 4 wird dokumentiert erfüllt. Tag 1 schafft Orientierung, Risikoverständnis und Regulatorik. Tag 2 arbeitet an realen Aufgaben aus dem Unternehmen und baut Prompts, Workflows und einfache Agenten.
Im Anschluss erhalten Sie Agenda, Inhaltsübersicht und Teilnahmenachweise in einer Form, die sich direkt in eine Compliance-Ablage legen lässt. [Platzhalter: Preise und Konditionen vor Livegang prüfen.]
Häufige Fragen
- Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 EU AI Act?
- Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 2. August 2026 können die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung aktiv prüfen.
- Welche Mitarbeiter müssen zu KI geschult werden?
- Alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten. Der erforderliche Umfang richtet sich nach Rolle, Vorwissen und Einsatzkontext. Eine Sachbearbeiterin, die KI-Zusammenfassungen freigibt, braucht anderes Wissen als eine Entwicklerin, die ein Modell einbindet.
- Wie dokumentiere ich die KI-Kompetenz prüfungssicher?
- Erforderlich ist ein nachvollziehbares Schulungskonzept mit Inventar der eingesetzten KI-Systeme, Zielgruppenzuordnung, Schulungsinhalten und Teilnahmenachweisen. Eine Einheitszertifizierung schreibt die Verordnung nicht vor.
- Gilt Artikel 4 nur für Hochrisiko-KI?
- Nein. Artikel 4 ist eine Querschnittspflicht und unabhängig von der Risikoklasse. Sie greift, sobald KI-Systeme im beruflichen Kontext eingesetzt werden — auch bei geringem Risiko.
- Reicht ein E-Learning-Modul aus?
- Es kann ein Baustein sein, trägt aber allein selten. Der Maßstab ist der Einsatzkontext: Wenn die Schulung die tatsächlich genutzten Systeme und Aufgaben nicht abbildet, ist die Begründung des ausreichenden Niveaus schwach.
- Wie oft muss nachgeschult werden?
- Die Verordnung nennt keinen Turnus. Sinnvoll ist eine jährliche Auffrischung und eine Nachschulung immer dann, wenn neue KI-Systeme eingeführt oder Einsatzzwecke wesentlich geändert werden.
- Wer haftet im Unternehmen für die Einhaltung?
- Die Pflicht trifft das Unternehmen als Betreiber; die Verantwortung liegt bei der Geschäftsleitung. Delegation an IT oder Compliance ist möglich, entlastet aber nicht von der Organisationsverantwortung.