Stand: August 2026

Die Marktüberwachung zum EU AI Act läuft seit dem 2. August 2026 — was jetzt gilt

Seit dem 2. August 2026 sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden für den EU AI Act voll handlungsfähig und können die Einhaltung der Verordnung (EU) 2024/1689 aktiv prüfen. Die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Unternehmen ohne dokumentierte Schulung haben damit keine Vorbereitungsfrist mehr, sondern eine offene Lücke.

Der EU AI Act wurde nicht an einem Tag scharf gestellt, sondern in Stufen. Am 1. August 2024 trat er in Kraft. Am 2. Februar 2025 galten die verbotenen Praktiken und die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4. Am 2. August 2025 folgten die Regeln für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck und der Aufbau der nationalen Aufsichtsstrukturen. Der 2. August 2026 ist die Stufe, an der die Verordnung in der Breite anwendbar wird und die Durchsetzung praktisch beginnt.

Für ein mittelständisches Unternehmen bedeutet das eine schlichte Verschiebung: Bis vor Kurzem war die Frage, bis wann man etwas vorbereiten muss. Jetzt ist die Frage, was man vorlegen kann. Das ist ein anderer Prüfmaßstab — und er trifft Unternehmen, die den EU AI Act als Thema für Konzerne mit eigener Rechtsabteilung eingeordnet haben.

Die Verordnung unterscheidet zwischen Anbietern, die KI-Systeme entwickeln und in Verkehr bringen, und Betreibern, die KI-Systeme in eigener Verantwortung einsetzen. Die zweite Rolle ist die entscheidende: Wer ChatGPT im Marketing nutzt, Microsoft Copilot ausrollt, ein KI-Modul im CRM aktiviert oder Bewerbungen vorsortieren lässt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung.

Es gibt keine Schwelle für Mitarbeiterzahl oder Umsatz. Ein Handwerksbetrieb mit vierzehn Beschäftigten, der Angebotstexte von einem Sprachmodell schreiben lässt, fällt unter Artikel 4 — im selben Maß wie ein Maschinenbauer mit tausend Beschäftigten. Der Umfang der geforderten Kompetenz unterscheidet sich, die Pflicht selbst nicht.

Die Verordnung schreibt kein Zertifikat und keine Prüfungsordnung vor. Sie verlangt, dass ein Unternehmen nach besten Kräften Maßnahmen ergreift, damit die eingesetzten Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. In der Praxis wird das an Unterlagen gemessen, nicht an Absichten.

Belastbar ist eine Kombination aus vier Dokumenten: ein Inventar der eingesetzten KI-Systeme mit Zweck und Verantwortlichem, eine Zuordnung von Rollen zu Kompetenzniveaus, ein Schulungskonzept mit Inhalten und Umfang und Teilnahmenachweise mit Datum. Wer diese vier Dinge in einem Ordner hat, kann eine Anfrage beantworten. Wer nur einen Newsletter-Hinweis und ein internes Wiki hat, kann es nicht.

Das ist die häufigste Lage, und sie ist reparierbar. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst wissen, was im Haus läuft, dann schulen, dann dokumentieren. Wer mit der Schulung anfängt, ohne das Systeminventar zu kennen, schult an der Realität vorbei und produziert einen Nachweis, der die eigenen Tools nicht abdeckt.

Realistischer Zeitrahmen für ein mittelständisches Unternehmen: eine Woche für die Inventur, ein zweitägiges Schulungsformat für die Belegschaft, ein Nachmittag für die Dokumentation. Das ist kein Jahresprojekt. Das Risiko liegt nicht im Aufwand, sondern im Aufschieben.

Es ist nicht zu erwarten, dass Behörden ab September flächendeckend Mittelständler durchprüfen. Marktüberwachung beginnt typischerweise dort, wo Beschwerden, Meldungen, Betriebsratsanfragen oder Vorfälle auflaufen — und bei Unternehmen, die mit KI-Funktionen am Markt werben.

Der praktisch häufigere Auslöser ist nicht die Behörde, sondern der Kunde. Große Auftraggeber ziehen KI-Governance in ihre Lieferantenfragebögen. Wer dort keine dokumentierte KI-Kompetenz nachweisen kann, verliert nicht ein Bußgeldverfahren, sondern eine Ausschreibung. Das ist der ökonomisch relevantere Effekt.

Die schnellste Abkürzung für Unternehmen ohne eigene KI-Governance ist ein Format, das Schulung und Nachweis in einem erledigt: das zweitägige Seminar Zündstoff. 16 Stunden, inhouse, mit realen Aufgaben aus dem eigenen Betrieb — und mit einer Dokumentation, die die Anforderung aus Artikel 4 nachvollziehbar abdeckt.

Wenn Sie unsicher sind, wo Ihr Unternehmen steht, ist die Checkliste für den Mittelstand der günstigere Einstieg. Sie beantwortet in zwanzig Minuten, ob Sie ein Dokumentationsproblem, ein Schulungsproblem oder beides haben.

Häufige Fragen

Seit wann gilt die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 EU AI Act?
Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. Februar 2025. Seit dem 2. August 2026 können die nationalen Marktüberwachungsbehörden die Einhaltung aktiv prüfen.
Gilt die KI-Schulungspflicht auch für kleine Unternehmen?
Ja. Artikel 4 gilt unabhängig von der Unternehmensgröße für jedes Unternehmen, das KI-Systeme im beruflichen Kontext einsetzt. Auch der reine Einsatz von ChatGPT im Marketing macht ein Unternehmen zum Betreiber im Sinne der Verordnung.
Was passiert, wenn wir bis heute nichts dokumentiert haben?
Es entsteht kein automatisches Verfahren. Sie haben aber keine Vorbereitungsfrist mehr und können bei einer Anfrage von Behörde, Betriebsrat oder Auftraggeber nichts vorlegen. Der Rückstand lässt sich in wenigen Wochen schließen: Inventur, Schulung, Dokumentation.
Wie hoch sind die Bußgelder im EU AI Act?
Der Rahmen reicht bis 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken und bis 15 Mio. € oder 3 % bei Verstößen gegen Anbieter- und Betreiberpflichten. Die Bemessung erfolgt nach nationalem Recht und berücksichtigt Größe und Vorsatz.
Brauchen wir ein Zertifikat für unsere Mitarbeiter?
Nein. Die Verordnung schreibt keine Einheitszertifizierung vor. Verlangt wird ein nachvollziehbares Schulungskonzept mit Inhalten, Zielgruppen und Teilnahmenachweisen.
Gilt Artikel 4 auch für Freelancer und Dienstleister?
Der Wortlaut erfasst Personal und andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Externe, die in Ihrem Auftrag mit KI arbeiten, fallen damit in den Geltungsbereich.